Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Werkstatt- und Veredelungsleistungen sowie über die Lieferung von Waren zwischen FA-CARDESIGN, Inhaber Farzan Assarehpour, Hasenpfad 2, 63110 Rodgau, und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die Darstellung von Waren und Leistungen auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Mit dem Absenden einer Bestellung im Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Annahme bestätigen oder die Ware versenden.
Bei Werkstatt- und Veredelungsleistungen kommt der Vertrag durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Unterzeichnung des Auftragsscheins bei Fahrzeugannahme zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Versandkosten werden vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen. Bei Werkstattleistungen gelten die im Angebot oder Kostenvoranschlag genannten Preise; Zusatzarbeiten werden nur nach Freigabe durch den Kunden ausgeführt und abgerechnet.
Wir liefern innerhalb Deutschlands und in die EU; Abholung in Rodgau ist nach Absprache möglich. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern kein Termin ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs erst mit Übergabe der Ware über; bei Unternehmern mit Übergabe an den Transporteur.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Sind bestellte Teile beim Hersteller oder Veredler nicht verfügbar, informieren wir unverzüglich; bereits geleistete Zahlungen erstatten wir in diesem Fall zurück.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung ebenfalls unser Eigentum, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Fahrzeugs geworden sind. Zur Sicherung der Forderung aus dem Werkstattauftrag steht uns ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zu.
Der Umfang der Arbeiten ergibt sich aus dem Auftragsschein. Ein Kostenvoranschlag ist eine Kalkulation nach dem bei Erstellung erkennbaren Aufwand; Überschreitungen bis 15 % gelten als zumutbar. Zeichnet sich eine darüber hinausgehende Überschreitung ab, holen wir vor Fortführung der Arbeiten die Zustimmung des Kunden ein.
Der Kunde sorgt dafür, dass Fahrzeugpapiere, Schlüssel und erforderliche Zugangscodes bei Annahme vorliegen und entfernt persönliche Gegenstände. Für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände haften wir nicht, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Wir verbauen Komponenten namhafter Veredler und Zulieferer. Ob ein Bauteil mit Teilegutachten, ABE oder Festigkeitsgutachten geliefert wird, weisen wir vor Auftragserteilung aus. Für Bauteile ohne Genehmigung ist eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO erforderlich; deren Erfolg liegt im Ermessen der Prüforganisation und kann von uns nicht zugesichert werden.
Vereinbarte Werkstatttermine setzen die rechtzeitige Bereitstellung des Fahrzeugs voraus. Verzögerungen durch Lieferengpässe, höhere Gewalt oder nach Auftragserteilung festgestellte Zusatzarbeiten verlängern die vereinbarte Frist angemessen. Wird das Fahrzeug nach Anzeige der Fertigstellung nicht innerhalb von zehn Tagen abgeholt, können wir ein angemessenes Standgeld berechnen.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist bei neuen Waren zwei Jahre ab Übergabe; bei Werkstattleistungen zwei Jahre ab Abnahme. Gegenüber Unternehmern beträgt die Frist ein Jahr. Für gebrauchte Teile gilt eine verkürzte Frist von einem Jahr, soweit gesetzlich zulässig.
Von der Mängelhaftung ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung, Rennsport- oder Trackday-Einsatz, Eingriffe Dritter sowie natürlicher Verschleiß. Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen; wir erhalten Gelegenheit zur Nachbesserung.
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die Fristen sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung. Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind — etwa individuell gefertigte Lenkräder oder Interieurarbeiten — besteht kein Widerrufsrecht.
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern innerhalb der EU bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates unberührt. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wir sind nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de